29.05.2026

Am Mittwoch veröffentlichte das französische Amtsblatt eine Notverordnung für Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Saussignac und verschafft den Erzeugern nach wetterbedingten Störungen der Ernte 2026 im Südwesten des Landes vorübergehend Entlastung.
Die am 13. Mai erlassene und am 20. Mai im Journal officiel veröffentlichte Verordnung legt außergewöhnliche Regeln für das Weinjahr 2026 für Saussignac fest, eine Appellation für süßen Weißwein in der Region Dordogne. Die Maßnahme erlaubt einen längeren Lesezeitraum als üblich, lockert einige önologische Vorgaben, darunter den Mindestgehalt an natürlichem Alkohol, und schafft spezielle Kontroll- und Zertifizierungsverfahren, um sicherzustellen, dass die Weine trotz der Ausnahmen weiterhin den Qualitätsstandards entsprechen.
Die französischen Behörden erklärten, die Änderungen seien notwendig gewesen, weil ungewöhnliche klimatische Bedingungen die Produktion in den Weinbergen der Region beeinträchtigt und es den Winzern erschwert hätten, die normalen Regeln für Lese und Weinbereitung einzuhalten. Ziel sei es, so die Verordnung, den Erzeugern zu helfen, sowohl Qualität als auch Marktzugang zu sichern und zugleich die Identität der Appellation zu bewahren.
Saussignac gehört zu den kleineren Appellationen Frankreichs und ist stark von Wetterbedingungen abhängig, die Spätlese-Trauben begünstigen. In Jahren, in denen Regen, Hitze oder andere Störungen die Reife und die Lese beeinträchtigen, können Erzeuger Verluste erleiden, wenn sie gezwungen sind, die üblichen Fristen und Schwellenwerte einzuhalten. Die neue Verordnung gibt ihnen für diese Kampagne mehr Flexibilität und hält zugleich über Zertifizierungskontrollen die Aufsicht aufrecht.
Der Text ändert die Appellation nicht dauerhaft. Stattdessen gilt er nur für die Kampagne 2026 und ist als außergewöhnliche Reaktion auf eine schwierige Vegetationsperiode formuliert. Für Weingüter, die unter dem Label Saussignac AOP arbeiten, könnte die Entscheidung Auswirkungen darauf haben, wann die Trauben gelesen werden, wie die Weine erzeugt werden und wie sie für den Verkauf unter der Bezeichnung freigegeben werden.
Die Verordnung steht für ein breiteres Muster der französischen Weinregulierung, bei dem die Behörden mitunter vorübergehende Ausnahmen gewähren, wenn klimatische Bedingungen eine Ernte gefährden oder es erschweren, strenge Appellationsregeln einzuhalten. In diesem Fall erklärten die Verantwortlichen, Ziel sei es gewesen, sowohl die Erzeuger als auch den Ruf von Saussignac zu schützen – zu einem Zeitpunkt, an dem die Bedingungen in den Weinbergen immer unberechenbarer geworden seien.
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