13.04.2026

Italienische Weinproduzenten stehen vor einer neuen Herausforderung, da sich die Verbraucherpräferenzen hin zu geringerem Alkoholgehalt und gesünderen Trinkgewohnheiten verschieben. Nach Angaben von Luca Rigotti, Präsident des Weinsektors bei Confcooperative, ist es inzwischen möglich, den Alkoholgehalt im Wein bereits im Weinbergmanagement auf natürliche Weise zu senken. Durch den Einsatz spezifischer agronomischer Techniken und die Auswahl der passenden Klone können Erzeuger die Reife der Trauben verzögern, wodurch der Zuckergehalt sinkt, ohne dass die aromatische Reife beeinträchtigt wird. So entstehen Weine mit einem Gesamtalkoholgehalt von unter 9 %, bei zugleich ausgewogener und harmonischer Geschmacksstruktur.
Rigotti erläuterte diese Entwicklungen auf der Vinitaly, einer der wichtigsten Weinmessen Italiens. Er betonte, dass Confcooperative, die 266 Genossenschaftskellereien und -konsortien, 100.000 Mitgliedswinzer sowie einen Gesamtumsatz von 5,2 Milliarden Euro vertritt, im Rahmen des regulatorischen „Wine Package“ eine neue Klassifizierung für natürlich alkoholarme Weine vorgeschlagen habe. Ziel sei es, diese Weine klar von entalkoholisierten Weinen und alkoholfreien Getränken auf Basis entalkoholisierten Weins zu unterscheiden. Rigotti argumentierte, ohne eine eindeutige Definition bestehe die Gefahr von Verwirrung am Markt, was die Bemühungen jener Erzeuger untergraben könnte, die Produkte anbieten wollen, die sich von entalkoholisierten Weinen unterscheiden. Diese natürlich alkoholarme Weine verdienten eine eigene Kategorie und Kennzeichnung.
Auch die Nachfrage nach nachhaltiger Weinproduktion wächst, insbesondere bei Millennials und der Generation Z. Diese Gruppen interessieren sich zunehmend für Weine aus krankheitsresistenten Rebsorten, den sogenannten Piwi-Sorten. Diese Sorten erfordern weniger Fungizidbehandlungen und verringern damit die Umweltbelastung. Italien bleibt jedoch das einzige Land in Europa, das den Einsatz resistenter Rebsorten für die Herstellung von PDO-Weinen (Protected Designation of Origin) nicht erlaubt. Im Gegensatz dazu haben renommierte französische Regionen wie Champagne und Bordeaux diese Sorten bereits eingeführt.
Rigotti wies darauf hin, dass das italienische Recht den Einsatz resistenter Rebsorten für PDO-Weine derzeit nach Artikel 33 Absatz 6 des Einheitlichen Weingesetzes verbietet. Er forderte regulatorische Änderungen, damit italienische Produzenten diese Rebsorten auch für PDO-Weine nutzen können. Der Vorstoß für Veränderungen erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die europäischen Weinmärkte an veränderte Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Gesundheit und Nachhaltigkeit anpassen. Die Produzenten hoffen, dass aktualisierte Vorschriften dazu beitragen werden, dass italienischer Wein wettbewerbsfähig bleibt und zugleich den neuen Anforderungen an geringeren Alkoholgehalt und umweltfreundliche Praktiken gerecht wird.
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