Revenue präzisiert, wann Alkoholsteuer fällig wird

17.04.2026

Die Behörde erklärte, dass die Abgabe ausgelöst wird, sobald Getränke ein Steuerlager verlassen – mit Folgen für Importe und Online-Bestellungen aus dem Ausland.

Irlands Steuerbehörde hat präzisiert, wann die Alcohol Products Tax fällig wird. Nach Angaben der Behörde wird die Abgabe ausgelöst, sobald Alkohol die Steueraussetzung verlässt und ein Steuerlager verlässt – eine Regelung, die Importeure, Lagerbetreiber und Verbraucher betrifft, die Getränke aus dem Ausland bestellen.

Revenue.ie teilte mit, dass einzelne Verbraucher die Steuer in der Regel nicht direkt zahlen. Stattdessen trifft die Abgabe den Betreiber des Steuerlagers oder einen Importeur, wenn das Produkt ein Lager verlässt, das von Revenue speziell zur Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung von Alkohol und anderen verbrauchsteuerpflichtigen Waren zugelassen wurde. Für Alkohol, der von außerhalb Irlands eingeführt wird, muss der Importeur Irish Alcohol Products Tax, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Zoll entrichten, bevor der Zoll die Sendung freigibt.

Die Hinweise betreffen auch Käufe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einschließlich Online-Bestellungen. In solchen Fällen sollte der Verkäufer im anderen EU-Land nach Angaben von Revenue einen in Irland ansässigen Steuervertreter benennen, der die Verbrauchsteuer zahlt. Geschieht das nicht, kann der Alkohol zurückgehalten, beschlagnahmt und eingezogen werden. Revenue riet Verbrauchern, vor einer solchen Bestellung zu prüfen, ob der Verkäufer die Zahlung der Verbrauchsteuer in Irland veranlasst hat.

Die Behörde erklärte zudem, dass die Verbrauchsteuer in dem Land gezahlt wird, in dem das Produkt konsumiert werden soll, und zwar zum dort geltenden Satz, auch wenn jeder EU-Mitgliedstaat seine eigenen Sätze festlegt. Außerdem fügte sie hinzu, dass sich jeder, der Alkohol nach Irland bringen will, an sein örtliches Revenue-Büro wenden sollte.

Die Seite wurde am 15. April veröffentlicht und ist Teil der umfassenderen Hinweise von Revenue zu Verbrauchsteuern und Alkoholvergünstigungen.