16.04.2026
Ein Bundesberufungsgericht hat entschieden, dass die Regierung das Steuerrecht nicht nutzen kann, um ein pauschales Verbot des häuslichen Destillierens von Spirituosen durchzusetzen – ein Urteil, das die Art und Weise verändern könnte, wie Bundesbehörden seit Langem geltende Beschränkungen für die Kleinproduktion von Alkohol durchsetzen.
Das Urteil erging am 15. April vom U.S. Court of Appeals for the Fifth Circuit in einem Verfahren, das von Hobby-Destillateuren und einer Branchenorganisation angestrengt worden war. Sie hatten argumentiert, das Bundesrecht sei zu weit gegangen, indem es zur Straftat machte, trinkbare Spirituosen zu Hause für den Eigenbedarf herzustellen. Das Gericht gab ihnen recht und erklärte, zwei Bundesgesetze, die das Destillieren zu Hause zu Getränkezwecken faktisch verboten haben, seien keine zulässige Ausübung der Steuerhoheit des Kongresses.
Seit Jahrzehnten behandelt das Bundesrecht die Herstellung von Destillaten im eigenen Haus ganz anders als das Brauen von Bier oder das Keltern von Wein zu Hause. Nach den einschlägigen Vorschriften darf eine Person keine Brennerei in einem Wohnhaus oder in einem angrenzenden Hof, Schuppen oder einer Einfriedung betreiben; zudem ist es ein Verbrechen, eine Brennblase an diesen Orten zu benutzen oder zu besitzen, um Spirituosen herzustellen. Die Strafen können bis zu fünf Jahre Haft und erhebliche Geldbußen umfassen.
Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob der Kongress das Destillieren zu Hause vollständig verbieten darf, wenn die Spirituosen für den Eigenverbrauch bestimmt sind und nie verkauft werden. Die Kläger erklärten, sie wollten weder Steuern umgehen noch in den kommerziellen Markt eintreten. Sie argumentierten, sollte das Gesetz geändert werden, würden sie Genehmigungen beantragen, die bundesrechtlichen Vorgaben einhalten und fällige Steuern zahlen. Aus ihrer Sicht darf der Kongress Alkohol zwar regulieren und besteuern, aber eine rein lokale Tätigkeit nicht allein deshalb kriminalisieren, weil dabei Schnaps hergestellt wird.
Die Richter des Fifth Circuit folgten dieser Argumentation. Sie erklärten, die Gesetze funktionierten nicht wie eine Steuer, weil sie die Tätigkeit nicht erlaubten und anschließend eine Abgabe erhoben. Stattdessen untersagten sie die Tätigkeit vollständig und drohten mit strafrechtlicher Verfolgung, wenn jemand es dennoch versuche. Dafür sei die Steuerhoheit der Verfassung nicht gedacht.
Die Kammer wies auch die Auffassung zurück, das Verbot lasse sich als notwendig und angemessen zur Stützung der bundesweiten Alkoholbesteuerung rechtfertigen. Die Richter verwiesen darauf, dass der Regierung bereits andere Instrumente zur Sicherung des Steueraufkommens zur Verfügung stünden, darunter Genehmigungen, Kontrollen, Sicherheitsleistungen, Messvorrichtungen und Aufzeichnungspflichten. Diese Maßnahmen seien aus ihrer Sicht weniger drastisch als das Destillieren zu Hause selbst zum Verbrechen zu machen.
Mit dem Urteil ist nicht entschieden, ob der Kongress das Destillieren zu Hause auf Grundlage seiner Zuständigkeit für den zwischenstaatlichen Handel regulieren könnte. Es ändert auch nicht automatisch staatliche oder lokale Gesetze, die das Destillieren zu Hause weiterhin einschränken können. Innerhalb der Zuständigkeit des Fifth Circuit jedoch, zu dem Texas, Louisiana und Mississippi gehören, begrenzt das Urteil deutlich, wie weit Bundesbehörden beim Umgang mit dem Destillieren im Hinterhof als Straftat gehen können.
Der Fall hat Aufmerksamkeit erregt, weil er sowohl die Steuerdurchsetzung als auch die Alkoholregulierung berührt – zu einem Zeitpunkt, an dem das Interesse an Craft Spirits und Kleinproduktion weiterhin hoch ist. Er wirft zudem Fragen dazu auf, wie das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau mit der Einhaltung der Vorschriften umgehen wird, falls das Urteil Bestand hat oder in einer weiteren Überprüfung bestätigt wird.
Vorerst markiert die Entscheidung einen ungewöhnlichen Bruch mit einer bundesweiten Politik, die seit mehr als 150 Jahren gilt, und setzt Gesetzgeber und Regulierer unter neuen Druck zu erklären, warum das Destillieren zu Hause verboten bleiben sollte, während Homebrewing und Weinbereitung nach Bundesrecht erlaubt sind.
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