Mehrwegverpackungsbranche fordert Ausnahme von geplanter Kunststoffabgabe

Die Branche warnt, die ab Juli 2027 geplante Abgabe von 550 € je Tonne werde Mehrwegkisten, Paletten und Flaschen verteuern.

Mittwoch, 21. Oktober 2026

Teilen!

Deutsche Unternehmen und Branchenverbände aus dem Bereich Mehrwegverpackungen fordern die Regierung auf, Mehrwegbehälter von einer geplanten Kunststoffabgabe auszunehmen. Eine Maßnahme, die Einwegabfälle verringern soll, würde andernfalls die Kosten für ein auf Wiederverwendung ausgelegtes System erhöhen.

Wie die Getränke Zeitung berichtet, würden nach der derzeitigen Ausgestaltung der deutschen Abgabe auch Mehrwegverpackungen aus Kunststoff erfasst, darunter Behälter in etablierten Mehrwegsystemen. Die Branche argumentiert, dies laufe dem Ziel der Abgabe zuwider: den Einsatz von Einwegkunststoffen zu verringern und Umweltschäden zu reduzieren.

Die Stiftung Initiative Mehrweg, kurz SIM, fordert eine klare Ausnahme für Mehrwegverpackungen. Die Gruppe erklärt, die Abgabe solle im Juli 2027 eingeführt werden und 550 € je Tonne Kunststoff betragen. Sie warnt, dass dadurch zusätzliche Kosten für Mehrweg-Transportmittel wie Kisten und Paletten entstehen könnten, die im Getränkebereich weit verbreitet sind.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob alle Kunststoffverpackungen steuerlich gleich behandelt werden sollten. Mehrwegunternehmen sind dagegen. Sie argumentieren, dass Mehrwegflaschen und -behälter Teil eines Kreislaufsystems sind, in dem dieselben Verpackungen gesammelt, gereinigt, wiederbefüllt und viele Male erneut verwendet werden. Ihrer Ansicht nach würde eine gleichartige Besteuerung dieser Materialien wie Einwegkunststoff den wichtigen Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen verwischen.

Von der Fachzeitung zitierte Branchenverbände erklären, Mehrwegprodukte seien ressourcenschonender und sollten gefördert statt benachteiligt werden. Eine gezielte Ausnahme sei nötig, um langfristige Investitionen in nachhaltige Verpackungssysteme zu unterstützen und eine Marktstruktur nicht zu schwächen, die auf dem wiederholten Umlauf von Flaschen, Kästen und Transportmaterialien beruht.

Besonders bedeutsam ist die Frage für die Getränkebranche in Deutschland, wo Mehrwegsysteme eine zentrale Rolle beim Transport von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und anderen Getränken spielen. Würde die Abgabe wie geplant auf wiederverwendbare Logistikausrüstung erhoben, könnten die Kosten für Umschlag und Transport entlang der Lieferkette steigen. Betroffen wären Brauereien, Abfüller, Großhändler und Einzelhändler, die auf geteilte Kisten- und Palettenbestände angewiesen sind, um Produkte über pfandbasierte Rücknahmesysteme zu transportieren.

Die Branche sorgt sich zudem um den grenzüberschreitenden Handel. Mehrwegverpackungen für Getränke zirkulieren häufig zwischen Nachbarländern. Branchenvertreter warnen, zusätzliche Abgaben auf Kunststoffbestandteile könnten diesen Austausch komplexer und teurer machen. Unternehmen befürchten, dass höhere Logistikkosten letztlich in die Produktpreise einfließen oder Mehrwegverpackungen gegenüber Alternativen finanziell weniger attraktiv machen könnten.

Befürworter einer Ausnahme sagen, das Problem liege nicht im Ziel der Abgabe, sondern in ihrer Ausgestaltung. Eine Abgabe, die Einwegkunststoff unattraktiver machen soll, müsse eng gefasst sein, damit sie nicht auch Verpackungen erfasst, die für die wiederholte Verwendung bestimmt sind. Ohne diese Unterscheidung, argumentieren sie, könnte die Politik Herstellern und Händlern widersprüchliche Signale senden, obwohl diese über Jahre Mehrwegsysteme aufgebaut haben.

Laut der Fachzeitung drängt die Branche auf eine Überarbeitung, bevor die Maßnahme in Kraft tritt. Unternehmen und Verbände wollen, dass der Gesetzgeber in den endgültigen Vorschriften eindeutig festlegt, dass Mehrwegverpackungen nicht unter die Abgabe fallen. Diese Klarheit sei deutlich vor Juli 2027 erforderlich, damit Hersteller, Getränkeproduzenten und Logistikunternehmen Verträge, Preise und Beschaffung planen können.

Die Debatte findet vor dem Hintergrund statt, dass Regierungen in ganz Europa die Verpackungsvorschriften weiter verschärfen und nach Möglichkeiten suchen, Abfälle zu reduzieren. In Deutschland stellt sich nun die Frage, ob sich eine Abgabe zur Eindämmung von Wegwerfkunststoff mit einem seit Langem bestehenden Rücknahmemodell vereinbaren lässt, das laut Branchenverbänden durch Wiederverwendung statt Entsorgung bereits demselben Umweltziel dient.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Teilen Sie ihn!