20.05.2026
Die französischen Behörden haben für 2026 neue verpflichtende Kontrollen in der Weinregion Elsass angeordnet, um die Goldgelbe Vergilbung einzudämmen, eine Rebenkrankheit, die Rebstöcke schädigen und die Versorgung mit Pflanzmaterial beeinträchtigen kann. Die Regionaldirektion Grand Est des französischen Landwirtschaftsministeriums teilte am Montag mit, dass die Maßnahmen für Baumschulen und Mutterreben im elsässischen Weinbaugebiet gelten, mit besonderem Fokus auf den Bereich Turckheim, wo der Insektenvektor Scaphoideus titanus als vorhanden gilt.
Nach einem nationalen Erlass vom 27. April 2021 ist die Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung in ganz Frankreich vorgeschrieben. Die Regel schreibt außerdem Maßnahmen gegen die Zikade vor, die die Krankheit überträgt. In Weinbergen, in denen der Schädling vorkommt, legen Präfekturerlasse Sperrzonen fest und bestimmen die einzuhaltenden Kontrollmaßnahmen. In Rebschulen sowie bei Mutterreben für Unterlagsreben und Edelreiser gelten gesonderte Regeln, die davon abhängen, ob das Insekt nachgewiesen wurde.
In Gebieten, in denen der Vektor als nicht vorhanden gilt, sind Insektizidbehandlungen nicht erforderlich. Ob er vorhanden oder nicht vorhanden ist, wird anhand von Fallen ermittelt, die innerhalb von Baumschul- oder Mutterreben-Parzellen aufgestellt werden. Die Regionaldirektion erklärte, der elsässische Baumschulsektor setze flächendeckend auf Fallenfang, wodurch sich das Nichtvorhandensein auf einer breiteren territorialen Ebene bestätigen lasse. Gibt es kein solches Fangsystem, gilt das Insekt als potenziell vorhanden und Insektizidanwendungen werden verpflichtend.
In Sperrzonen müssen Stecklinge von Mutterreben und Pflanzen aus Rebschulen einer Heißwasserbehandlung unterzogen werden. Diese Vorgabe bleibt auch dann in Kraft, wenn andere Kontrollmaßnahmen je nach Zone angepasst werden.
Für den Bereich Turckheim, in dem der Vektor vorhanden ist, müssen Mutterreben für Unterlagsreben oder Edelreiser drei Anwendungen zugelassener Insektizide gegen den Zikadenvektor der Goldgelben Vergilbung erhalten. Bei konventionellen Produkten muss die erste Behandlung, T1 genannt, vom 9. Juni bis 14. Juni 2026 erfolgen. Die zweite Behandlung, T2, muss 12 bis 14 Tage später folgen, also vom 21. Juni bis 27. Juni. Die dritte Behandlung, T3, ist etwa einen Monat nach T2 durchzuführen, vom 22. Juli bis 26. Juli.
Bei zugelassenen Bio-Produkten ist der Zeitrahmen enger, da sich die Anwendungen nach der Wirkungsdauer des Produkts richten. In diesem Fall läuft T1 vom 9. Juni bis 13. Juni, T2 vom 18. Juni bis 22. Juni und T3 vom 27. Juni bis 1. Juli.
In Rebschulen muss der Insektizidschutz zwischen dem 15. Mai und dem 15. Oktober durchgehend gewährleistet sein. Der Abstand zwischen den Anwendungen hängt davon ab, wie lange jedes Produkt wirksam bleibt; sofern keine konkrete Wirkungsdauer angegeben ist, wird er auf 14 Tage geschätzt.
Die Regionaldirektion erklärte zudem, Turckheim liege selbst in einer zonefreien Zone für die Goldgelbe Vergilbung, obwohl der Vektor dort nachgewiesen wurde. Daher kann die Bekämpfung des Insekts durch eine Heißwasserbehandlung von Stecklingen aus Mutterreben oder von in Rebschulen erzeugten Pflanzen ersetzt werden. Bei zugelassenen Bio-Produkten müssen geerntete Stecklinge in einer von FranceAgriMer zugelassenen Anlage heißwasserbehandelt werden.
Die Maßnahmen sind für Erzeuger wichtig, weil die Goldgelbe Vergilbung eine regulierte pflanzengesundheitliche Gefahr ist, die Zonierungsregeln, zusätzliche Behandlungen und Mehrkosten auslösen kann – zu einem Zeitpunkt, an dem Baumschulen ohnehin unter Druck stehen, gesundes Rebpflanzgut für Wiederbepflanzungen und Veredelungsarbeiten in ganz Ostfrankreich bereitzustellen.
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