Italien genehmigt neue Produktionsregeln für IGP-Ravenna-Weine

19.05.2026

Mit dem veröffentlichten Dekret werden die aktualisierten Standards für die geschützte geografische Angabe im Raum Ravenna offiziell wirksam

Italien hat am Montag die Durchführungsverordnung (EU) 2026/726 der Europäischen Kommission veröffentlicht und damit eine genehmigte Änderung der Produktionsregeln für die Weine mit geschützter geografischer Angabe aus Ravenna sowie die konsolidierte Produktspezifikation, die sie regelt, offiziell bekannt gemacht.

Die Mitteilung, herausgegeben vom italienischen Amt für Weinaufsicht und am 18. Mai im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht, erklärt, dass die Verordnung bereits im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen war. Mit der Veröffentlichung im Inland setzt Italien die aktualisierten Regeln für Erzeuger unter der Bezeichnung IGP Ravenna nun formell in Kraft.

Die Maßnahme ist für Weingüter und Winzer im Raum Ravenna von Bedeutung, weil sie beeinflusst, wie die Weine unter der geschützten Angabe hergestellt, kontrolliert und gekennzeichnet werden. Solche Änderungen können technische Vorgaben in der Spezifikation betreffen, an die sich die Betriebe halten müssen, um den IGP-Namen weiterhin auf ihren Flaschen verwenden zu dürfen.

Das Dekret wurde am 18. Mai in Rom unterzeichnet und tritt mit dem Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Text hält fest, dass die Durchführungsverordnung dem Dekret als Teil der amtlichen Unterlagen beigefügt ist.