27.04.2026
Das neue Handelsabkommen der Europäischen Union mit dem Mercosur soll den Schutz von mehr als 350 europäischen geografischen Angaben in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay stärken, darunter 57 italienische Lebensmittel- und Weinnamen, die Brüssel zu den wertvollsten in seinem System geschützter Bezeichnungen zählt. Doch ein separates, Anfang dieses Jahres von den Vereinigten Staaten und Argentinien unterzeichnetes Abkommen sorgt für rechtliche Spannungen darüber, ob einige dieser Namen auf dem argentinischen Markt als Gattungsbegriffe behandelt werden können.
Das Mercosur-Abkommen, das am 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft treten soll, wurde nach der im Dezember 2024 erzielten politischen Einigung am 17. Januar in Asunción formell unterzeichnet. Die Europäische Kommission präsentiert es als das bislang größte je von der EU ausgehandelte Freihandelsabkommen; es umfasst einen Markt von rund 700 Millionen bis 800 Millionen Menschen und ein gemeinsames Bruttoinlandsprodukt von etwa 20 Billionen US-Dollar. Zu seinen zentralen Elementen gehört ein stärkerer Rahmen zum Schutz geografischer Angaben oder GIs – also von Namen, die an einen bestimmten Ort und eine bestimmte Produktionsmethode gebunden sind, etwa Parmigiano Reggiano, Prosciutto di Parma und Prosecco.
Nach dem Abkommen dürfen geschützte europäische Namen in den Mercosur-Staaten nicht als gebräuchliche Bezeichnungen behandelt werden. Der Text verbietet zudem Nachahmung und Anspielung auf diese Namen, selbst wenn die tatsächliche Herkunft eines Produkts angegeben wird oder Zusätze wie „Art“, „Stil“ oder „Imitation“ verwendet werden. Dieser Standard entspricht dem langjährigen europäischen Recht, das PDOs und PGIs weitreichend schützt und keinen Nachweis verlangt, dass Verbraucher tatsächlich irregeführt wurden. In einem Urteil aus dem Jahr 2008 in der Rechtssache Commission v. Germany erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass bereits eine begriffliche Ähnlichkeit eine Anspielung darstellen könne; diese Feststellung trug dazu bei, dass „Parmesan“ als Anspielung auf Parmigiano Reggiano gelten konnte.
Das Mercosur-Abkommen schafft außerdem einen Ausschuss für geografische Angaben und enthält Regeln zur Eindämmung sogenannter Italian-sounding-Produkte – einer Praxis, bei der Namen oder Bildsprache mit Italien verbunden werden, ohne dass es eine echte Verbindung zur italienischen Produktion gibt. Italienische Branchenverbände argumentieren seit Langem, dass solche Produkte Exporte schädigen und den Wert geschützter Namen im Ausland schwächen.
Das Bild änderte sich jedoch Anfang Februar 2026, als die Vereinigten Staaten und Argentinien das Abkommen über gegenseitigen Handel und Investitionen unterzeichneten, bekannt als ARTI. Dieser Vertrag verfolgt einen anderen Ansatz. Er sieht vor, dass Argentinien bei der GI-Schutzregelung Transparenz und Fairness gewährleisten muss; wenn ein Begriff jedoch ohne Nachweis anerkannt wurde, dass seine Qualität, sein Ruf oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen mit seinem Herkunftsort verknüpft ist, muss Argentinien US-Produkten die Verwendung dieses Begriffs erlauben.
Der sensibelste Teil ist Artikel 2.5, der Käse- und Fleischbegriffe erfasst, die in einem Anhang des Vertrags aufgeführt sind. Dazu zählen bei Käse Asiago, Fontina, Gorgonzola, Grana, Parmesan, Pecorino, Provolone und Romano sowie Bologna für Wurstwaren. Nach ARTI darf Argentinien den Marktzugang für US-Produkte mit diesen Bezeichnungen nicht einschränken, sofern kein formeller Nachweis eines besonderen Rufs vorliegt, der an die geografische Herkunft gebunden ist.
Damit entsteht ein direkter Konflikt mit dem EU-Mercosur-Rahmen. Im europäischen System sind diese Namen geschützt, weil sie sich auf bestimmte Orte und Traditionen beziehen. Im ARTI-Rahmen können sie als generisch behandelt werden, wenn sie eher als gebräuchliche Produktbeschreibungen denn als herkunftsgebundene Begriffe gelten. Für die argentinischen Behörden und Gerichte bleibt damit eine schwierige Frage offen: Können sie beiden Verträgen gleichzeitig vollständig nachkommen?
Es geht dabei nicht nur um Handelspolitik, sondern auch um Recht. ARTI enthält eine Klausel, wonach Argentinien keine Verpflichtungen gegenüber Drittstaaten eingehen soll, die mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag kollidieren würden. Argentiniens Zusagen gegenüber der Europäischen Union beim Schutz geografischer Angaben ergeben sich jedoch aus dem Mercosur-Abkommen, das vor dem vorläufigen Inkrafttreten von ARTI unterzeichnet wurde. Das wirft Fragen nach dem zeitlichen Vorrang, der Hierarchie und danach auf, wie das argentinische Recht überlappende internationale Verpflichtungen miteinander in Einklang bringen wird.
Für europäische Erzeuger, insbesondere in Italien, ist das vor allem eine praktische Sorge. Wenn argentinische Behörden bestimmte Namen nach ARTI als generisch einstufen, könnten Unternehmen, die auf PDO- oder PGI-Schutz angewiesen sind, größere Schwierigkeiten haben zu verhindern, dass in den USA hergestellte Produkte diese Begriffe in Argentinien verwenden. Das könnte den Markenwert schwächen und die Durchsetzung in einem der größten Märkte Südamerikas erschweren.
Die Bedeutung ist hoch, weil geografische Angaben nicht nur Etiketten sind. Sie sind Teil von Preissetzungsmacht, Exportstrategie und ländlichen Wirtschaftsstrukturen in ganz Europa. Das Mercosur-Abkommen sollte dieses System im Ausland stärken. ARTI droht nun zumindest in einem wichtigen Markt dazu beizutragen, es einzuschränken – indem es Begriffen rechtlichen Schutz verschafft, die Europa als geschützt ansieht, Washington jedoch als gebräuchlich betrachtet.
Handelsjuristen sagen voraus, dass daraus jahrelange Rechtsstreitigkeiten darüber entstehen könnten, wie Argentinien die beiden Abkommen in der Praxis anwenden soll. Der Streit verdeutlicht zudem einen grundsätzlichen Gegensatz zwischen zwei Rechtsmodellen: dem einen mit Schwerpunkt auf herkunftsbezogenem Schutz und dem anderen auf Gattungsbegriffen und Marktzugang. Für Wein- und Lebensmittelproduzenten auf beiden Seiten des Atlantiks könnte genau dieser Gegensatz darüber entscheiden, wer einige der bekanntesten Namen der Welt ab nächstem Jahr auf in Argentinien verkauften Etiketten verwenden darf.
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