15.04.2026
Russlands Finanzministerium hat vorgeschlagen, die Meldepflichten für Unternehmen und Einzelunternehmer zu lockern, die Bier und alkoholarme Getränke mit Identifikationskennzeichen verkaufen. Ziel ist es, doppelte Bürokratie und Verwaltungskosten für die Branche zu verringern.
Der vom Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf würde das Gesetz über die staatliche Regulierung der Produktion und des Umlaufs von Ethylalkohol, alkoholischen und alkoholhaltigen Erzeugnissen sowie über Beschränkungen des Alkoholkonsums ändern, wie auf der Website des Finanzministeriums mitgeteilt wird. Nach dem derzeitigen System melden Unternehmen die Umsatzdaten für diese Produkte an GIS MT und übermitteln dieselben Informationen zugleich an EGAIS. Das Ministerium erklärte, der Vorschlag würde die Pflicht zur Übermittlung dieser Angaben an EGAIS entfallen lassen und damit eine aus seiner Sicht übermäßige Doppelung beseitigen.
Die Änderung würde für Verkäufer gelten, die am Umlauf von Bier und alkoholarmer Getränke beteiligt sind, sofern diese durch Identifikationsmittel kennzeichnungspflichtig sind. Das Ministerium erklärte, Ziel sei es, den Prozess zu straffen und die Compliance-Belastung für Marktteilnehmer zu verringern.
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem russische Aufsichtsbehörden die Meldeanforderungen in verschiedenen alkoholbezogenen Sektoren weiter anpassen, um die Kontrolle zu vereinfachen und zugleich den Warenfluss über staatliche Informationssysteme nachzuverfolgen.
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