Russland will doppelte Biermeldungen abschaffen

15.04.2026

Das Finanzministerium würde Verkäufern erlauben, dieselben Daten nur noch in einem System statt in zwei zu melden.

Russlands Finanzministerium hat vorgeschlagen, die doppelten Meldepflichten für Verkäufer von Bier und alkoholarmer Getränke abzuschaffen. Damit würden die Compliance-Kosten für Unternehmen sinken, die dieselben Daten bislang an zwei staatliche Systeme übermitteln müssen.

Nach dem am 14. April zur öffentlichen Diskussion veröffentlichten Gesetzentwurf müssten Unternehmen und Einzelunternehmer identische Informationen künftig nicht mehr sowohl an das staatliche Kennzeichnungssystem GIS MT, auch bekannt als „Chestny Znak“, als auch an EGAIS, das föderale Alkohol-Tracking-System, übermitteln. Derzeit melden Marktteilnehmer Daten zu gekennzeichneten Produkten an beide Plattformen.

Das Ministerium erklärte, die Änderung solle die Erfassung des Umlaufs von Bier und alkoholarmer Getränke vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern. Bei einer Verabschiedung würden die neuen Regeln am 1. März 2027 in Kraft treten.

Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem russische Regulierer die Kontrolle über den Alkoholverkauf weiter verschärfen und zugleich versuchen, die Meldeverfahren für Hersteller, Händler und Einzelhändler mit gemischten Getränkeportfolios zu vereinfachen. Für Unternehmen, die Bier neben anderen alkoholischen Produkten verkaufen, kann das derzeitige System parallele Aufzeichnungen und wiederholte Datenübermittlungen erfordern und so den Zeit- und Kostenaufwand für Routineabläufe erhöhen.

Bier und alkoholarme Getränke unterliegen in Russland seit einigen Jahren einer strengeren Überwachung, da die Behörden digitale Rückverfolgungs- und Kennzeichnungspflichten auf weitere Konsumgüter ausgedehnt haben. Der Gesetzentwurf würde die Aufsicht über diese Kategorie nicht abschaffen, sondern lediglich ändern, wo bestimmte Informationen eingereicht werden; ein System bliebe der Hauptkanal für diese Meldungen.

Das Finanzministerium sagte im Entwurf nicht, ob sich die Änderung auf die Durchsetzungspraxis auswirken würde oder wie die Aufsichtsbehörden bereits über beide Systeme erfasste Daten vor Inkrafttreten der neuen Regeln abgleichen würden. Die öffentliche Konsultationsphase wird zeigen, ob der Vorschlag in seiner jetzigen Form weiterverfolgt oder vor der Vorlage an die Abgeordneten überarbeitet wird.