24.03.2026
Die Europäische Kommission hat am Montag angekündigt, dass die vorläufige Anwendung der Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur am 1. Mai beginnen wird. Die Kommission unterrichtete die Mercosur-Länder über diesen Schritt durch eine offizielle Mitteilung an Paraguay, das als Verwahrer der Mercosur-Verträge fungiert. Diese Notifizierung ist die letzte Verfahrensvoraussetzung für die vorläufige Anwendung nach einem Beschluss des EU-Rates vom 9. Januar.
Das Abkommen wird zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern, die ihren Ratifizierungsprozess abgeschlossen und die EU vor Ende März informiert haben, vorläufig in Kraft treten. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben diese Schritte bereits vollzogen. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert, und die Europäische Kommission rechnet mit einer baldigen Notifizierung des Abkommens.
Mit der vorläufigen Anwendung werden die Zölle auf bestimmte Produkte vom ersten Tag an abgeschafft. Die Kommission erklärte, dass mit diesem Schritt vorhersehbare Regeln für den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen geschaffen werden sollen. Das Abkommen enthält Schutzklauseln, um sensible Sektoren der EU-Wirtschaft zu schützen. Wein und alkoholische Getränke wurden jedoch nicht in diese Schutzmaßnahmen einbezogen.
Das EU-Mercosur-Abkommen wird seit Jahren verhandelt und umfasst einen Markt mit über 700 Millionen Menschen. Befürworter argumentieren, dass es die Exporte und das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten ankurbeln wird. Kritiker haben Bedenken hinsichtlich der Umweltstandards und der Auswirkungen auf bestimmte Branchen in Europa geäußert.
Die Europäische Kommission betonte, dass die vorläufige Anwendung es den Unternehmen ermöglicht, von niedrigeren Zöllen und klareren Handelsregeln zu profitieren, während die vollständige Ratifizierung in den nationalen Parlamenten fortgesetzt wird. Es wird erwartet, dass das Abkommen die Handelsströme bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Industrieprodukten und Dienstleistungen erhöhen wird.
Die Tatsache, dass Wein und alkoholische Getränke von den Schutzmaßnahmen ausgenommen sind, hat die Aufmerksamkeit von Industrieverbänden in Europa auf sich gezogen, die einen verstärkten Wettbewerb durch südamerikanische Hersteller befürchten. Die Kommission entgegnete, dass andere sensible Sektoren weiterhin durch robuste Mechanismen geschützt sind, die auf plötzliche Marktstörungen reagieren sollen.
Ab sofort werden nur die Mercosur-Länder, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben, an der vorläufigen Anwendung ab 1. Mai teilnehmen. Der Prozess bleibt für andere Mitglieder offen, die sich anschließen können, sobald sie ihre internen Anforderungen erfüllen und die EU entsprechend informieren.
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