EU schließt Wein von automatischen Schutzmaßnahmen in neuen Mercosur-Handelsregeln aus

19.03.2026

Europäische Weinerzeuger müssen Importe selbst überwachen und Schaden nachweisen, bevor die EU Schutzmaßnahmen im Rahmen aktualisierter Verordnungen in Betracht zieht

Die Europäische Union hat neue Verordnungen veröffentlicht, die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Handelsabkommen mit dem südamerikanischen Handelsblock Mercosur festlegen. In der Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden spezifische Verfahren für bestimmte "empfindliche" landwirtschaftliche Erzeugnisse festgelegt, um ernsthafte Schäden für die EU-Erzeuger zu verhindern. Die Liste der sensiblen Produkte umfasst verschiedene Arten von Fleisch, Käse, Milchpulver, Mais, Reis, Eiern, Honig, Knoblauch und Biodiesel. Diese Produkte werden von den EU-Behörden automatisch und kontinuierlich überwacht.

Wein und alkoholische Getränke sind jedoch nicht in dieser Liste der sensiblen Produkte enthalten. Das bedeutet, dass Wein, weinhaltige Getränke und destillierte Spirituosen nach den neuen Vorschriften nicht das gleiche Schutzniveau wie andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genießen. Die EU wird die Einfuhren dieser Erzeugnisse aus den Mercosur-Ländern nicht automatisch überwachen. Stattdessen liegt die Verantwortung für die Marktüberwachung und die Beantragung formeller Interventionen bei den europäischen Weinverbänden und Weinkellereien selbst.

Wenn die Weinerzeuger der Meinung sind, dass die Einfuhren aus dem Mercosur einen erheblichen Schaden verursachen - etwa sinkende Preise, rückläufige Verkäufe oder Gewinneinbußen -, müssen sie Daten über mindestens drei Jahre vorlegen, um ihre Behauptung zu belegen. Nur wenn sie einen ernsthaften Schaden nachweisen können, wird die Europäische Kommission Maßnahmen in Betracht ziehen. In solchen Fällen könnte die EU geplante Zollsenkungen einfrieren oder die Zölle für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren auf das vorherige Niveau zurücksetzen.

In der Verordnung wird auch beschrieben, wie eine Untersuchung beantragt werden kann, wie die Untersuchungen durchgeführt und überwacht werden und wie Schutzmaßnahmen überprüft oder verlängert werden können. Der Weinsektor fällt vorerst nicht in den Anwendungsbereich der automatischen Schutzmaßnahmen, die im Rahmen dieses Abkommens für andere Agrarindustrien vorgesehen sind. Nach den neuen Vorschriften obliegt es den Branchenverbänden und den einzelnen Erzeugern, die Marktentwicklungen zu überwachen und bei Bedarf Hilfe zu suchen. Die Verordnung tritt im Rahmen der allgemeinen Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Mercosur in Kraft.