23.02.2026
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass die in den letzten Jahren auf ausländische Weine erhobenen Einfuhrzölle die Befugnisse des Präsidenten überschritten haben, was der weltweiten Weinindustrie eine vorübergehende Atempause verschafft. In einer 6:3-Entscheidung in der Rechtssache Learning Resources, Inc. gegen Trump stellte das Gericht fest, dass der International Emergency Economic Powers Act von 1977 dem Präsidenten keine weitreichenden Befugnisse einräumt, um ohne ausdrückliche Genehmigung des Kongresses umfassende Zölle zu erheben. Mit dieser Entscheidung werden die Zölle von 15 % bis 25 % aufgehoben, die seit letztem Jahr den internationalen Weinhandel beeinträchtigt haben.
Die Zölle waren Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das auf der Grundlage des IEEPA eingeführt wurde und von dem das Gericht feststellte, dass es über die vorgesehenen Grenzen hinaus angewandt worden war. Das Urteil stellt klar, dass Notstandsbefugnisse nicht zur Umsetzung weitreichender Handelsbeschränkungen ohne Kontrolle durch den Kongress genutzt werden können.
Präsident Donald Trump reagierte schnell auf die Entscheidung des Gerichts. Innerhalb weniger Stunden kündigte er Pläne zur Einführung neuer Zölle auf der Grundlage von Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 an, einer Bestimmung, die bisher nicht für derart weitreichende Maßnahmen genutzt wurde. Trump erklärte, dass auf alle Waren, die in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, eine Abgabe in Höhe von 10 % erhoben werden soll, wobei geplant ist, diesen Satz auf 15 % zu erhöhen, was dem nach Section 122 zulässigen Höchstsatz entspricht. Der ursprüngliche Zollsatz von 10 % sollte am 24. Februar in Kraft treten, aber es ist unklar, ob der revidierte Satz von 15 % zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten wird.
Nach Abschnitt 122 können diese Zölle etwa fünf Monate lang in Kraft bleiben, bevor sie vom Kongress genehmigt werden müssen. Dieser Schritt deutet darauf hin, dass die Weinindustrie durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zwar kurzfristig entlastet wurde, dass aber bald neue Handelshemmnisse an die Stelle der gerade aufgehobenen treten könnten.
Die Wine and Spirits Wholesalers of America begrüßten das Urteil des Obersten Gerichtshofs und betonten dessen Bedeutung für die Wiederherstellung von Klarheit und Vorhersehbarkeit in der Handelspolitik. In einer am 20. Februar veröffentlichten Erklärung erklärte die Organisation, die Entscheidung bekräftige die zentrale Rolle des Kongresses bei der Gestaltung der Handelspolitik und biete die dringend benötigte Sicherheit für Großhändler, Restaurants, Bars, Einzelhändler und Verbraucher. Francis Creighton, Präsident und Geschäftsführer des Verbandes, wies darauf hin, dass Stabilität für eine Branche, die auf offene Märkte und internationale Partnerschaften angewiesen ist, von entscheidender Bedeutung ist.
Nach Angaben des Verbandes umfassten die früheren Zölle einen Basissatz von 10 % auf die meisten Einfuhren und höhere Sätze für bestimmte Länder. Diese Maßnahmen wirkten wie direkte Steuern auf amerikanische Unternehmen und Verbraucher, erhöhten die Kosten in der gesamten Lieferkette und setzten das Gastgewerbe zusätzlich unter Druck. Viele der betroffenen Produkte sind an bestimmte geografische Ursprünge gebunden und können im Inland nicht nachgeahmt werden.
Auch die Weinanleger reagierten positiv auf die Entscheidung des Gerichts. Alexander Westgarth, Gründer und Geschäftsführer von WineCap, sprach von einem bahnbrechenden Sieg für die globale Weinindustrie. Die Abschaffung dieser Zölle beseitige willkürliche Barrieren, die den Marktwert verzerrten und Sammler und Investoren belasteten. Westgarth erwartet einen sofortigen Anstieg des grenzüberschreitenden Handels, da die Kosten sinken, was die Liquidität auf den Sekundärmärkten wiederherstellen könnte, wenn keine neuen Zölle auf Weinimporte erhoben werden.
Trotz dieses juristischen Sieges für die amerikanischen Exporteure bleiben die Herausforderungen im Ausland bestehen. Das Wine Institute wies auf ein laufendes Verbot für US-Weine in Teilen Kanadas hin, das am 4. März 2025 als Reaktion auf frühere Zollstreitigkeiten in Kraft trat. Vor diesem Verbot entfielen auf Kanada 36 % aller US-Weinexporte im Wert von 459,5 Millionen Dollar jährlich. Steve Gross, Interimspräsident und Geschäftsführer des Wine Institute, betonte, dass eine berechenbare Handelspolitik für kleine Unternehmen und Agrarexporteure von entscheidender Bedeutung sei. Er forderte die Regierung auf, das kanadische Verbot aufzuheben und den Zugang zu dem nach wie vor größten amerikanischen Exportmarkt für Wein wiederherzustellen.
Da die juristischen Auseinandersetzungen um die Handelsbefugnisse in Washington weitergehen und sich neue Zölle abzeichnen, bleibt die Unsicherheit sowohl für amerikanische Erzeuger als auch für internationale Partner im Weinsektor bestehen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs markiert einen bedeutenden Moment in der Definition der Exekutivgewalt über den Handel, lässt aber Fragen über die zukünftige politische Richtung offen, da die politischen Führer nach neuen Wegen zur Regulierung von Importen suchen.
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