EU genehmigt weitreichende Reform des Weinsektors zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Klimaanpassung

23.02.2026

Die neue Verordnung strafft die Kennzeichnung, erhöht die Klimafinanzierung auf 80 % und gewährt den Herstellern mehr Flexibilität bei der Steuerung von Angebot und Innovation

Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt von Zypern

Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Verordnung gebilligt, mit der der politische Rahmen für den EU-Weinsektor modernisiert werden soll. Die in Brüssel bekannt gegebene Entscheidung erfolgte nach weniger als einem Jahr Verhandlungen auf Vorschlag der Europäischen Kommission. Die aktualisierten Maßnahmen sollen der Weinindustrie helfen, sich an die veränderten Verbraucherpräferenzen, die klimatischen Herausforderungen und die Marktunsicherheiten anzupassen.

Maria Panayiotou, zypriotische Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt, erklärte, die rasche Verabschiedung dieser Maßnahmen zeige das Engagement des Rates, auf die Anliegen der Landwirte einzugehen und den Agrarsektor zu unterstützen. Die Verordnung gibt der Europäischen Kommission klare politische Leitlinien vor und stellt sicher, dass die Vorteile den Erzeugern noch in diesem Jahr zugute kommen werden.

Eines der Hauptziele ist ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Weinmarkt. Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, Maßnahmen wie die Rodung überschüssiger Rebstöcke zu unterstützen, um ein Überangebot zu verhindern und die Marktstabilität zu erhalten. Das bisherige Enddatum für Pflanzungsrechte wurde abgeschafft und durch einen 10-jährigen Überprüfungszeitraum ersetzt, der den Erzeugern mehr Flexibilität gibt, um auf die Marktbedingungen zu reagieren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Klimaanpassung. Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die EU-Unterstützung für klimabezogene Investitionen zu erhöhen, die sowohl Klimaschutz- als auch Anpassungsprojekte umfassen. Die Finanzierung kann nun bis zu 80 % der förderfähigen Kosten abdecken, was den Übergang zu nachhaltigeren Produktionsmethoden beschleunigen dürfte.

Die Kennzeichnungsvorschriften werden EU-weit vereinfacht und harmonisiert. Mit dieser Änderung sollen die Verwaltungskosten für die Erzeuger gesenkt und der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. Die Verbraucher werden von klareren Informationen auf den Weinetiketten profitieren, einschließlich digitaler Etiketten und Piktogramme, die das Verständnis der Produktinhalte erleichtern.

Die Verordnung fördert auch die Innovation in der Weinproduktion. Roséwein kann nun als Grundlage für neue regionale aromatisierte Produkte verwendet werden, was die Möglichkeiten der Produktentwicklung erweitert. Die Erzeuger werden mehr Spielraum haben, um mit neuen Stilen zu experimentieren, die den sich wandelnden Geschmack der Verbraucher widerspiegeln.

Die Unterstützung der ländlichen Wirtschaft ist eine weitere Priorität. Weinerzeuger können gezielte Unterstützung bei der Entwicklung von Weintourismusinitiativen erhalten, die als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums in ländlichen Gebieten und zur Bekämpfung der Entvölkerung angesehen werden.

Mit der Verordnung werden neue Definitionen für alkoholreduzierte oder alkoholfreie Weine eingeführt. Produkte mit weniger als 0,5 % Alkohol können als "alkoholfrei" bezeichnet werden, während für Produkte mit weniger als 0,05 % "0,0 %" verwendet werden darf. Weine mit mehr als 0,5 % Alkohol, aber mindestens 30 % weniger als der Standardalkoholgehalt, werden die Bezeichnung "alkoholreduziert" tragen und damit frühere Begriffe wie "alkoholarm" ersetzen.

Bei Weinen, die für den Export in Länder außerhalb der EU bestimmt sind, müssen die Erzeuger die für den Binnenmarkt vorgeschriebenen Zutatenlisten und Nährwertdeklarationen nicht mehr vorlegen. Mit dieser Maßnahme soll der unnötige Verwaltungsaufwand für Exporteure verringert werden.

Zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten wie Flavescence dorée, die Weinberge in ganz Europa bedrohen, sieht das Paket eine verstärkte Unterstützung für Überwachung, Diagnostik, Schulung und Forschung vor.

Auf den EU-Weinsektor entfallen 60 % der weltweiten Weinproduktion, und er ist einer der größten europäischen Exportsektoren für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der ländlichen Wirtschaft und der Erhaltung des kulturellen Erbes, da 88 % der Weinberge in der EU mit geografischen Angaben versehen sind.

Die neue Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Der Rat geht davon aus, dass diese Änderungen dazu beitragen werden, den Weinsektor der EU wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen und ihn auf künftige Herausforderungen vorzubereiten.