25.11.2025
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass alkoholfreie Getränke nicht als Gin vermarktet oder etikettiert werden dürfen. Die Entscheidung erging nach einem Rechtsstreit in Deutschland, bei dem ein Verband für fairen Wettbewerb das Unternehmen PB Vi Goods wegen des Verkaufs eines Produkts mit der Bezeichnung "Virgin Gin Alkoholfrei" verklagte. Der Verband argumentierte, dass der Begriff "Gin" nach EU-Recht einem bestimmten alkoholischen Getränk vorbehalten ist, das durch Aromatisierung von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt wird und einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Volumenprozent aufweisen muss.
Das deutsche Gericht hat den Fall zur Klärung an den EU-Gerichtshof verwiesen. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass das EU-Recht es eindeutig verbietet, alkoholfreie Getränke als "alkoholfreien Gin" anzubieten oder zu kennzeichnen. Das Gericht betonte, dass es keine Rolle spielt, ob das Etikett die Worte "alkoholfrei" oder ähnliche Qualifizierungen enthält. Die rechtliche Definition von Gin ist an seinen Alkoholgehalt und sein Herstellungsverfahren gebunden, und diese Anforderungen werden von alkoholfreien Alternativen nicht erfüllt.
Das Gericht befasste sich auch mit Argumenten zur unternehmerischen Freiheit gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es stellte fest, dass diese Freiheit das Verbot der Verwendung des Begriffs "Gin" für alkoholfreie Erzeugnisse nicht aufhebt. In dem Urteil heißt es, dass es den Unternehmen zwar freisteht, alkoholfreie Getränke zu verkaufen, dass sie aber geschützte Begriffe wie "Gin" in ihrer Vermarktung oder Kennzeichnung nicht verwenden dürfen, wenn das Produkt nicht alle rechtlichen Kriterien erfüllt.
Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die EU kürzlich erlaubt hat, dass alkoholfreier Wein als "alkoholfreier Wein" oder "0,0" bezeichnet werden darf, und in der es ähnliche Vorschriften für Bier gibt. Spirituosen wie Gin unterliegen jedoch strengeren Vorschriften hinsichtlich ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung. Das Gericht erklärte, dass dieses Verbot darauf abzielt, die Verbraucher vor Verwirrung darüber zu schützen, was sie kaufen, und einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern zu gewährleisten, die die EU-Normen für Spirituosen einhalten.
Dem Urteil zufolge könnte die Genehmigung, alkoholfreie Getränke als Gin zu verkaufen, die Verbraucher über die Art und die Inhaltsstoffe des Produkts in die Irre führen. Außerdem könnte dies zu unlauterem Wettbewerb für traditionelle Gin-Hersteller führen, die etablierte Produktionsmethoden anwenden und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Es wird erwartet, dass sich das Urteil auf die gesamte Europäische Union auswirkt und Einfluss darauf hat, wie alkoholfreie Spirituosenalternativen in den Mitgliedstaaten vermarktet und verkauft werden. Die Hersteller von alkoholfreien Getränken werden alternative Namen und Markenstrategien finden müssen, die nicht gegen geschützte Bezeichnungen wie "Gin" verstoßen. Die Entscheidung stärkt bestehende EU-Verordnungen, die darauf abzielen, Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Getränken zu schaffen und sowohl Verbraucher als auch konforme Hersteller vor irreführenden Praktiken zu schützen.
Vinetur® wurde 2007 gegründet und ist eine eingetragene Marke von VGSC S.L. mit einer langen Geschichte im Weinsektor.
VGSC, S.L. ist ein im Handelsregister von Santiago de Compostela, Spanien, eingetragenes Unternehmen.
E-Mail: info@vinetur.com | Tel: +34 986 077 611
Hauptsitz und Büros in Vilagarcia de Arousa, Galicien