Frankreich plant zusätzlichen Steuerabzug von 40 Prozent für Agrarinvestitionen im Haushalt 2027

Der dreijährige Anreiz soll neben fortgeführten Steuergutschriften und Entlastungen bei den Lohnnebenkosten für Saisonkräfte bestehen.

Montag, 5. Oktober 2026

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Frankreich plant zusätzlichen Steuerabzug von 40 Prozent für Agrarinvestitionen im Haushalt 2027

Das französische Landwirtschaftsministerium teilte am Montag mit, dass das Haushaltspaket der Regierung für 2027 einen neuen zusätzlichen Steuerabzug von 40 Prozent für landwirtschaftliche Gebäude und Ausrüstung enthalten wird. Zugleich sollen mehrere bestehende Steuergutschriften erhalten bleiben und die umfassenden Entlastungen bei den Lohnnebenkosten für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft fortgeführt werden.

Das Ministerium veröffentlichte die Einzelheiten, während die Abgeordneten mit der Prüfung des Haushaltsentwurfs für 2027 und des damit verbundenen Gesetzentwurfs zur Finanzierung der Sozialversicherung beginnen. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Pakets, das nach Angaben der Regierung Investitionen, Hofübergaben und Neueinstellungen unterstützen soll. Vorausgegangen war ein schwieriger Sommer 2026, der viele landwirtschaftliche Betriebe schwer getroffen hatte.

Nach Angaben des Ministeriums beläuft sich der Haushalt für Landwirtschaft und Ernährung im Finanzgesetzentwurf 2027 auf 4 Milliarden Euro. Einschließlich der Mittel für die landwirtschaftliche Aus- und Hochschulbildung steigt der Betrag auf 6 Milliarden Euro. Das Ministerium verwies zudem auf 9,4 Milliarden Euro an Fördermitteln aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sowie auf 9 Milliarden Euro an Sozial- und Steuermaßnahmen. Damit belaufe sich der gesamte öffentliche Unterstützungsrahmen für die Landwirtschaft auf fast 25 Milliarden Euro.

Die Regierung hatte den Finanzgesetzentwurf 2027 am 1. Oktober dem Ministerrat vorgelegt. Landwirtschaftliche Berufsverbände haben bereits erklärt, der Haushalt reiche nicht aus. Nach ihrer Auffassung braucht der Sektor nach witterungsbedingten Schäden und weiteren Belastungen der landwirtschaftlichen Einkommen stärkere Unterstützung. In der Mitteilung vom Montag erklärte das Ministerium, ein bereits laufender Dürre-Notfallplan im Umfang von mehr als 1 Milliarde Euro werde zusätzlich zu den für 2027 vorgesehenen Mitteln aufgelegt.

Das Ministerium teilte außerdem mit, dass ein derzeit ausgearbeiteter separater Plan zur Erholung der Landwirtschaft in die parlamentarische Debatte über den Haushalt 2027 einfließen soll. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass sich das aktuelle Paket noch ändern könnte, wenn die Abgeordneten die Gesetzentwürfe in den kommenden Wochen prüfen.

Die wichtigste neue steuerliche Maßnahme, die das Ministerium vorgestellt hat, ist ein zusätzlicher Steuerabzug von 40 Prozent, der drei Jahre lang für Investitionen in Gebäude und Anlagen gelten soll. Die Regierung erklärte, die Maßnahme solle Investitionen fördern, die zur Stärkung dessen nötig seien, was sie als Ernährungssouveränität Frankreichs bezeichnet. Außerdem soll ein neuer Seed-Fonds für Ernährungssouveränität Projekte in der Frühphase unterstützen. In der Mitteilung des Ministeriums wurden jedoch weder detaillierte Förderbedingungen noch eine Aufteilung der Mittel nach Sektoren genannt.

Neben diesem neuen Anreiz will die Regierung nach eigenen Angaben mehrere bestehende Unterstützungsmaßnahmen im Haushalt 2027 beibehalten. Dazu zählen die Steuergutschrift für den ökologischen Landbau, die Steuergutschrift für Betriebe mit der in Frankreich als HVE bekannten Zertifizierung mit hohem Umweltwert, der von Landwirten genutzte Vorsorgeabzug, mit dem sie Einkommensschwankungen ausgleichen und Risiken steuern können, sowie Maßnahmen zur Erleichterung von Hofübergaben und Neugründungen landwirtschaftlicher Betriebe.

Im Bereich Arbeit erklärte das Ministerium, der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung 2027 werde die Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung für gelegentlich beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte im Rahmen des TO-DE-Systems beibehalten. Die Kosten dieser Maßnahme bezifferte es auf fast 600 Millionen Euro, ein Anstieg um 9,4 Millionen Euro. Die Entlastung ist für landwirtschaftliche Arbeitgeber seit Langem ein wichtiges Thema, insbesondere für Betriebe, die während der Erntezeiten auf kurzfristig beschäftigte Arbeitskräfte angewiesen sind.

Dieser Punkt könnte über die Landwirtschaft insgesamt hinaus von Bedeutung sein. Im französischen Weinsektor, wo der Arbeitskräftebedarf während der Weinlese stark ansteigt, können die Lohnkosten für Saisonkräfte die Gewinnspannen der Erzeuger erheblich belasten. Eine Fortführung der Beitragsentlastung könnte Weinbaubetrieben daher helfen, die Kosten für Einstellungen zu bewältigen. Auch die steuerlichen Investitionsmaßnahmen könnten für Weinbaubetriebe relevant sein, die Arbeiten an Wirtschaftsgebäuden, Verarbeitungsanlagen oder anderer Ausrüstung planen. Ähnliche Auswirkungen könnten sich je nach endgültigem Geltungsbereich der Maßnahmen auch für Erzeuger ergeben, die Obst und andere landwirtschaftliche Rohstoffe für die Herstellung von Apfelwein, Spirituosen und weiteren Getränken liefern.

Das Ministerium stellte das Paket als Möglichkeit dar, bestehende Unterstützungsmaßnahmen zu erhalten und zugleich gezielte Instrumente zur Investitionsförderung einzuführen. Viele Einzelheiten hängen jedoch noch vom parlamentarischen Verfahren ab. Sowohl der Finanzgesetzentwurf als auch der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung müssen die Nationalversammlung und den Senat passieren. Dort dürften Oppositionsparteien, Landwirtschaftsverbände und regionale Abgeordnete auf Änderungen bei Förderhöhen, Arbeitskosten und klimabezogenen Unterstützungsmaßnahmen drängen.

Die Ankündigung erfolgt zudem in einer Zeit, in der die französische Agrarpolitik gleichzeitig aus mehreren Richtungen unter Druck steht: durch wiederholte Wetterextreme, die Kosten für die Anpassung von Gebäuden und Produktionssystemen sowie die seit Langem bestehenden Sorgen um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft. Die Entscheidung der Regierung, die Förderung des ökologischen Landbaus und HVE-zertifizierter Betriebe beizubehalten, dürfte von Erzeugern aufmerksam verfolgt werden, die in diese Systeme investiert haben und sich in der Steuerpolitik mehr langfristige Planungssicherheit wünschen.

Für landwirtschaftliche Unternehmen, die über Investitionen nachdenken, ist der neue zusätzliche Steuerabzug von 40 Prozent eines der klarsten Signale des Pakets. In der Praxis kann eine solche Maßnahme die steuerliche Behandlung förderfähiger Investitionen über einen festgelegten Zeitraum verbessern und so die Kosten für die Modernisierung von Anlagen nach Steuern senken. Ob der Anreiz eine breite Wirkung entfaltet, hängt vom endgültigen Gesetzestext, den Förderbedingungen und davon ab, ob finanziell angespannte Betriebe größere Projekte angehen können.

Die Regierung hat das am Montag vorgestellte Paket nicht als abschließende Lösung präsentiert. Indem das Ministerium die Ankündigung mit dem bevorstehenden Plan zur Erholung der Landwirtschaft und der parlamentarischen Haushaltsdebatte verknüpfte, machte es deutlich, dass die aktuellen Vorschläge Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung darüber sind, wie viel Unterstützung die französische Landwirtschaft 2027 erhalten und wie diese auf Investitionen, Arbeit, Risikomanagement und Umweltpolitik verteilt werden soll.

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