EU zieht Einwände gegen Deutschlands Verpackungsgesetz zurück

02.06.2026

Berlin nimmt eine verfahrensrechtliche Hürde, während der Gesetzentwurf dem Inkrafttreten im Zuge der neuen EU-Verpackungsregeln näher rückt.

Die Europäische Kommission hat ihre Einwände gegen den deutschen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes zurückgezogen und damit eine wichtige verfahrensrechtliche Hürde für eine Maßnahme aus dem Weg geräumt, die die deutschen Verpackungsvorschriften an die neue EU-Verpackungsverordnung angleichen soll.

Damit gilt die verlängerte Stillhaltefrist, die den Gesetzentwurf im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens TRIS verzögert hatte, nicht mehr. Das Bundesumweltministerium rechnet deshalb nun damit, dass das Gesetz, bekannt als VerpackDG, wie geplant am 12. Aug. 2026 in Kraft treten kann – am selben Tag, an dem die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.

Die Kommission hatte im Mai eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, wodurch sich die Stillhaltefrist bis zum 17. Aug. 2026 verlängerte. Das weckte die Sorge, dass das nationale Recht hinter der EU-Verordnung zurückbleiben und so eine Lücke bei Durchsetzung und Compliance-Regeln für Unternehmen entstehen könnte, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder recyceln. Mit der jüngsten Notifizierung verfolgt Brüssel diese Einwände nun jedoch nicht mehr weiter.

Eine formelle Genehmigung des deutschen Entwurfs hat die Kommission nicht erteilt. Sie teilte lediglich mit, dass die von ihr vorgebrachten Bedenken nicht weiter verfolgt werden. Dennoch beseitigt die Entscheidung ein wichtiges Hindernis für Berlin und verringert die Unsicherheit für Unternehmen, die neue Vorgaben zu Verpackungsregistrierung, Definitionen und damit verbundenen Pflichten erfüllen müssen.

Deutschland hatte den Gesetzentwurf damit verteidigt, dass einige der strittigen Bestimmungen als nationale Definitionen erforderlich seien oder Bereiche beträfen, die durch die PPWR nicht vollständig harmonisiert seien. Zudem erklärten die Behörden, das Land brauche weiterhin ein eigenes Verpackungsregister, bis die europäische Registrierungsplattform verfügbar sei. Die Entscheidung der Kommission deutet darauf hin, dass dieses Argument in den späteren Prüfungsphasen Gewicht hatte.

Für Unternehmen entlang der Verpackungslieferkette – darunter auch Weinproduzenten und Abfüller, die auf Flaschen, Etiketten und Pfandsysteme angewiesen sind – ist der Zeitpunkt wichtig, weil er Auswirkungen auf die Planung von Compliance-Kosten und Berichtspflichten hat. Der Wegfall der verlängerten Stillhaltefrist verschafft der Branche mehr Klarheit darüber, wann Deutschlands nationaler Rahmen voraussichtlich an die EU-Regeln angepasst wird.

Ob VerpackDG tatsächlich am 12. Aug. in Kraft tritt, hängt nun von den verbleibenden Schritten im deutschen Gesetzgebungsverfahren ab.