01.06.2026
Italien hat ein neues Gesetz gegen Lebensmittelbetrug in Kraft gesetzt, das die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht, denen vorgeworfen wird, Verbraucher über den Inhalt ihrer Produkte, ihre Herkunft und ihre Kennzeichnung zu täuschen.
Das Gesetz 75/2026 trat in den vergangenen Stunden in Kraft und schafft einen eigenen Straftatbestand für Lebensmittelbetrug. Zugleich ändert es die Berechnung von Geldbußen: Viele Strafen werden künftig am Umsatz eines Unternehmens statt an festen Beträgen bemessen. Nach Angaben der Behörden soll dies Sanktionen wirksamer gegen Produktfälschungen, falsche Angaben und irreführende Kennzeichnung entlang der gesamten Lebensmittelkette machen.
Nach den neuen Regeln können Staatsanwälte Verfahren einleiten, wenn ein Produkt bei Herkunft, Qualität oder Menge nicht den Angaben auf dem Etikett entspricht oder wenn Symbole und Verweise so verwendet werden, dass sie Käufer in die Irre führen könnten. Ermittler erhalten zudem weitergehende Instrumente, darunter Telefonüberwachung und verdeckte Einsätze, die sich nach dem bisherigen Rahmen schwerer einsetzen ließen.
Das Gesetz kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Italien weiterhin mit anhaltenden Problemen bei Lebensmittelbetrug in Branchen konfrontiert ist, die stark auf geschützte Namen und geografische Angaben angewiesen sind. Die Regierung erklärte, sie wolle gefälschte Produkte und irreführende Informationen zurückdrängen, die Verbraucher ebenso wie seriöse Erzeuger schädigen können.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Durchsetzung. Verwaltungsstrafen dürften in vielen Fällen deutlich steigen, und größere Unternehmen können mit erheblich höheren Sanktionen rechnen, weil sich die Beträge am Umsatz orientieren. Damit soll verhindert werden, dass große Akteure Geldbußen als gewöhnliche Betriebskosten verbuchen.
Das Gesetz nimmt auch die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel ins Visier. Begriffe wie „Milch“ und „Käse“ dürfen für Getränke und Lebensmittel auf Pflanzenbasis künftig nicht mehr verwendet werden, auch nicht mit Zusätzen wie „Sojamilch“ oder „Gemüsekäse“. Ziel sei es, Verbraucher nicht zu verwirren und traditionelle Milchbegriffe zu schützen, so die Behörden.
Neben Geldbußen erlaubt das Gesetz auch die Beschlagnahme von Waren und Werbematerialien. Beschlagnahmte, aber noch zum Verzehr geeignete Lebensmittel können an Bedürftige oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Die Verwendung dieser Produkte für andere Zwecke gilt künftig als eigener Straftatbestand.
Die Regelung führt außerdem einen vorläufigen amtlichen Stopp für Waren während Kontrollen ein, damit verdächtige Produkte nicht weiter im Umlauf bleiben, solange Prüfungen laufen. Die Maßnahme soll den Inspektoren Zeit geben zu überprüfen, ob Etiketten, Zutaten und Angaben dem Gesetz entsprechen.
Mehrere Sektoren erhielten Sonderregelungen. Für Büffelmilch wird Italien ein einheitliches Bewegungsregister in der nationalen SIAN-Datenbank sowie einen nationalen Kontrollplan für DOP- und IGP-Produkte schaffen. Im Weinbereich steigen die Strafen für Unternehmen, die die Kontrollstellen für DOC-, DOCG- und IGT-Bezeichnungen nicht bezahlen. In der Fischerei wurden die Sanktionen für Fänge über den zulässigen Grenzen angepasst.
Auch der Biersektor steht stärker im Fokus. Unionbirrai und Italiens Lebensmittelbetrugs-Inspektionsbehörde ICQRF haben ein dreijähriges Protokoll zur Verwendung des Begriffs „Craft Beer“ erneuert; Berichte über Supermarktregale, Fachmessen und Werbung sind jeweils bis zum 1. November eines jeden Jahres vorzulegen, um die Kontrollen zu steuern.
Zur Koordinierung all dieser Kontrollen hat das Landwirtschaftsministerium bei Masaf ein neues Steuerungsgremium eingerichtet. Ziel ist es, Überschneidungen zwischen den Behörden zu verringern und die Kontrollen landesweit einheitlicher zu machen.
Rechtsexperten sagen jedoch, dass das neue System weiterhin Fragen dazu aufwerfen könnte, wie strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen zusammenwirken. Neva Monari, eine von Il Fatto Alimentare zitierte Spezialistin für Lebensmittelrecht, verwies auf mögliche Überschneidungen zwischen dem neuen Straftatbestand und bestehenden EU-Regeln zu fairen Informationspraktiken nach der Verordnung 1169/2011, die von ICQRF verwaltungsrechtlich durchgesetzt werden. Sie wies zudem darauf hin, dass Italiens Wettbewerbsbehörde gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen kann.
Die europäische Rechtsprechung hat parallele Sanktionen für dasselbe Verhalten unter bestimmten Umständen zugelassen, sofern der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und das Verbot der Doppelbestrafung nicht verletzt wird. Dennoch erwarten Juristen eine genaue Beobachtung, sobald Staatsanwälte, Inspektoren und Aufsichtsbehörden das neue Gesetz in der Praxis anwenden.
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