08.05.2026
Brasilien hat das vorläufige Handelsabkommen zwischen Mercosur und der Europäischen Union offiziell in Kraft gesetzt – ein Schritt, der den Wein- und Spirituosenhandel innerhalb eines der größten Wirtschaftsblöcke der Welt neu ordnen könnte.
Die brasilianische Regierung veröffentlichte am 28. April das Dekret Nr. 12.953/2026 im Amtsblatt; die Maßnahme trat am 1. Mai in Kraft. Damit schloss Brasilien seinen innerstaatlichen Rechtsprozess zur Anwendung des Interimsabkommens ab, nachdem der Kongress im März zugestimmt hatte. Das Abkommen gilt nun in Brasilien vorläufig und beseitigt eine der letzten rechtlichen Unklarheiten darüber, ob der Vertrag in der Praxis angewendet werden kann.
Für Weinexporteure ist die Änderung relevant, weil das Abkommen damit beginnt, Zölle auf eine breite Palette europäischer Waren zu senken oder abzuschaffen, die in die Mercosur-Märkte gelangen, darunter Wein, Destillate und Olivenöl. In Brasilien gehören einige Weißweine aus europäischen Regionen zu den Produkten, für die in der ersten Phase des Deals keine Einfuhrzölle mehr anfallen werden. Die Zollentlastung ist jedoch nicht einheitlich; die Senkungen werden sich je nach produktspezifischem Zeitplan über einen längeren Zeitraum entfalten.
Das Abkommen umfasst 31 Länder und rund 720 Millionen Menschen bei einem gemeinsamen Bruttoinlandsprodukt von mehr als 22 Billionen US-Dollar. Vertreter in Brasília haben es als eine der größten Freihandelszonen der Welt bezeichnet. Márcio Elias Rosa, Brasiliens Minister für Entwicklung, Industrie und Außenhandel, sagte, das Abkommen werde am 1. Mai vorläufig wirksam und es gebe kein praktisches Hindernis für seine Anwendung.
Das brasilianische Zollsystem wurde bereits an die neuen Regeln angepasst. Importeure können Zollpräferenzen über das einheitliche Einfuhranmeldesystem Duimp im Portal Único Siscomex beantragen. Dafür müssen sie das Abkommen im Feld für die Rechtsgrundlage angeben und den Ursprungsnachweis des Exporteurs mindestens drei Jahre lang aufbewahren. Das System unterstützt auch ältere Einfuhrverfahren, die für einige Transaktionen weiterhin genutzt werden.
Brasilien hat zudem zwei separate außenwirtschaftliche Verordnungen erlassen, um Zollkontingente im Rahmen des Abkommens zu regeln. Diese Kontingente gelten für ausgewählte Produkte in beiden Richtungen zwischen Mercosur und Europa. Bei Einfuhren nach Brasilien werden Waren wie Fahrzeuge, Milchprodukte, Knoblauch, Tomaten und Schokolade nach Reihenfolge der Registrierung in Siscomex behandelt; die Lizenzierung ist dabei innerhalb von 60 Tagen an Duimp gekoppelt. Bei Ausfuhren aus Brasilien werden Produkte wie Rindfleisch, Zucker, Ethanol, Reis, Mais, Honig und Cachaça nach dem First-in-first-out-Prinzip zugeteilt.
Die europäische Seite ist einen anderen rechtlichen Weg gegangen. Brüssel hat den umfassenderen Pakt in zwei Instrumente aufgeteilt: ein politisches Kooperationsabkommen und ein auf den Handel fokussiertes Interims-Handelsabkommen. Diese Aufteilung ermöglichte es, die handelsbezogenen Bestimmungen vorläufig anzuwenden, bevor alle europäischen Ratifikationsschritte abgeschlossen sind. Das Interims-Handelsabkommen gilt seit dem 1. Mai nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vorläufig. Die breitere Partnerschaftsvereinbarung muss noch von allen Mitgliedstaaten genehmigt werden und unterliegt weiterhin der Prüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Zollsenkungen kommen nicht auf einmal. Das Abkommen sieht gestaffelte Liberalisierungspläne vor, die je nach Produkt und Handelsrichtung unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen entfallen Zölle sofort; in anderen sinken sie über Zeiträume von 4, 7, 8, 10, 12 oder 15 Jahren – bei einigen Automobilpositionen sogar noch länger.
Für europäische Exporteure bedeutet das unmittelbare Vorteile in ausgewählten Kategorien. Die Europäische Union wird im Rahmen der vorläufigen Regelung Zölle auf mehr als 5.000 Produkte auf einmal abschaffen – rund die Hälfte ihres Zolluniversums. Zu den Waren, die davon profitieren dürften, zählen Automobile, Arzneimittel, Wein, Spirituosen und Olivenöl.
Für Mercosur-Exporteure mit Absatz in Europa wird sich der Marktzugang ebenfalls schrittweise verbessern. Der Block dürfte Zölle auf etwa 10.000 europäische Produkte über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren senken, während die Europäische Union Abgaben auf rund 95 % der Mercosur-Ausfuhren innerhalb von bis zu 12 Jahren abschaffen wird.
Der Agrarhandel bleibt über Quoten eng gesteuert. Nach dem derzeitigen Rahmen des Abkommens ist der zollfreie Zugang bei Rindfleisch auf 99.000 Tonnen pro Jahr begrenzt, bei Schweinefleisch auf 25.000 Tonnen und bei Geflügel auf 180.000 Tonnen. Sobald diese Mengen ausgeschöpft sind, gelten weiterhin die regulären Einfuhrzölle.
Brasilianische Behörden haben außerdem ein separates Dekret zu bilateralen Schutzmaßnahmen erlassen. Dieser Mechanismus kann eingesetzt werden, wenn Importe mit Präferenzzöllen der heimischen Industrie ernsthaften Schaden zufügen oder ernsthaften Schaden drohen lassen.
Gerade für Weinunternehmen und Importeure liegt die praktische Herausforderung nun in der Einhaltung der Vorgaben. Unternehmen müssen Produkte korrekt nach Brasiliens Zollnomenklatur einstufen, produktspezifische Ursprungsregeln beachten und gegebenenfalls Unterlagen für eine Selbstzertifizierung des Ursprungs vorbereiten. Zudem müssen sie beobachten, wie die Zollsysteme die neuen Regeln im Zuge der Umsetzung auslegen.
Der vorläufige Charakter des Abkommens bedeutet allerdings, dass Unternehmen es noch nicht als vollständig gefestigte Rechtslage in beiden Blöcken betrachten können. In der Praxis bleibt damit Raum für Änderungen bei Zeitplan und Durchsetzung, während brasilianische Behörden und europäische Institutionen die verbleibenden Schritte abarbeiten.
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