17.04.2026
Die U.S. Customs and Border Protection teilte mit, dass sie planmäßig am Montag, 20. April, die erste Phase eines neuen Rückerstattungsportals starten will, während die Behörde Milliardenbeträge an Zöllen zurückzahlen will, die nach dem International Emergency Economic Powers Act erhoben wurden, wie aus einer Gerichtsakte und einer Anordnung des U.S. Court of International Trade hervorgeht.
Das Portal mit dem Namen CAPE, das innerhalb des Automated Commercial Environment entwickelt wurde, soll Anträge, Massenverarbeitung, Prüfung sowie Liquidation oder Re-Liquidation und Rückerstattungen abwickeln. In einer am 14. April eingereichten Erklärung teilte CBP mit, die zentrale Entwicklungsarbeit für alle vier Komponenten von Phase 1 sei abgeschlossen und das System werde nun getestet. Nach Angaben der Behörde war das Antragsportal zu 95 % fertiggestellt, die Massenverarbeitung zu 85 %, und sowohl die Prüf- als auch die Rückerstattungsfunktionen zu 90 %.
Die Aktualisierung ist für Importeure relevant, weil sie festlegt, wie Rückerstattungen für IEEPA-Zölle und Einlagen ausgezahlt werden, die eingezogen wurden, während sich die Zollstreitigkeiten durch die Gerichte zogen. CBP erklärte, Rückerstattungen gingen an die Importeurs of Record oder an über das CBP Form 4811 benannte Parteien, allerdings nur, wenn diese sich für elektronische Zahlungen registrieren. Nach Angaben der Behörde haben bereits mehr als 56.000 Importeure oder Bevollmächtigte die nötigen Schritte unternommen, um Rückerstattungen elektronisch zu erhalten; bei rund 82 % der Einfuhren mit IEEPA-Zollzahlungen oder -Einlagen könnten Rückerstattungen elektronisch ausgezahlt werden.
CBP teilte zudem mit, dass sie rund 127 Milliarden Dollar an IEEPA-Zöllen und Einlagen vereinnahmt habe, die elektronisch erstattet werden könnten. Diese Zahl wurde auch in der jüngsten Anordnung des Gerichts wiederholt.
Richter Timothy C. Stanceu Eaton vom Court of International Trade sagte nach einer nicht öffentlichen Statuskonferenz, CBP liege im Zeitplan, um Phase 1 am 20. April zu starten und Zölle samt Zinsen zu erstatten. Der Richter merkte außerdem an, dass die Anweisungen von CBP für CAPE die Nutzung des Portals nicht auf Kläger beschränken, die bereits beim Gericht Klage eingereicht haben. Dieser Punkt dürfte für Importeure wichtig sein, die beobachten, ob Entlastung nur Klägern oder breiter zugutekommen wird.
Das Gericht erklärte, CBP dürfe etwaige IEEPA-Barhinterlegungen mit Beträgen verrechnen, die für andere Zölle geschuldet werden, und müsse Einfuhren kennzeichnen, bei denen Anpassungen vorgenommen wurden. Zudem gehe man nicht von vertraulichen Eingaben im Fall Euro-Notions aus, der nach der Abweisung von Atmus Filtration zum führenden Verfahren für IEEPA-Rückerstattungen geworden ist.
CBP muss bis Dienstag, 28. April, um 12 Uhr Eastern Time einen weiteren Fortschrittsbericht einreichen; anschließend findet an diesem Tag um 14 Uhr eine weitere nicht öffentliche Konferenz mit den Anwälten statt. Dieser Bericht wird nach dem Start von CAPE erwartet.
Für Importeure, insbesondere in Branchen wie Wein, die unter zollbedingtem Kostendruck standen, ist vor allem entscheidend, ob sie für elektronische Rückerstattungen registriert sind und ob ihre Einfuhren über CAPE bearbeitet werden können. CBP erklärte, sie prüfe weiterhin Optionen für Rückerstattungen vor der Liquidation bei ausgesetzten Einfuhren unter Antidumping- oder Ausgleichszollanordnungen, da eine manuelle Bearbeitung erheblichen Mehraufwand verursachen und Personal von den Aufgaben der Handelsdurchsetzung abziehen würde.
Anwälte, die Importeure beraten, haben Unternehmen mit Anspruch auf IEEPA-Rückerstattungen aufgefordert, die Hinweise von CBP genau zu prüfen – einschließlich der Anweisungen zu Erklärungen, aktueller CSMS-Mitteilungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie raten zudem dazu zu erwägen, Klagen einzureichen, um die eigenen Interessen zu wahren; zugleich betonen sie jedoch, dass diese Entscheidung von den Umständen des jeweiligen Importeurs abhängt.
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