EFSA erklärt Fruchtsaft-Enzym für sicher

16.04.2026

Die Behörde sieht keine nennenswerten Gesundheitsrisiken durch ein pektolytisches Enzym, das mit einem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus-niger-Stamm hergestellt wird.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) teilte am Mittwoch mit, dass ein pektolytisches Lebensmittelenzym, das mit einem nicht gentechnisch veränderten Stamm von Aspergillus niger hergestellt wird, unter den von der Behörde geprüften Bedingungen als sicher für den Einsatz in der Lebensmittelverarbeitung angesehen werden kann.

Das Enzym enthält Endo-Polygalacturonase-, Pectinesterase- und Pectinlyase-Aktivitäten. EFSA zufolge ist es für den Einsatz bei der Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften sowie verwandten Produkten vorgesehen, wo es beim Abbau von Pektinen hilft, einem natürlichen Bestandteil pflanzlicher Zellwände. In der Praxis kann dies die Extraktion, Klärung und die gesamte Verarbeitungseffizienz bei Getränken und anderen aus Obst und Gemüse hergestellten Lebensmitteln verbessern.

Die Bewertung konzentrierte sich auf die Herstellung und Reinigung des Enzyms sowie auf toxikologische Daten und die Möglichkeit allergischer Reaktionen. EFSA erklärte, sie habe bei bestimmungsgemäßem Einsatz keine erheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit durch den Verzehr von mit dem Enzym verarbeiteten Lebensmitteln festgestellt.

Die Behörde teilte zudem mit, sie habe auch Herstellungsverfahren und regulatorische Standards geprüft, die Verunreinigungen durch Fermentationsnebenprodukte oder andere unerwünschte Stoffe begrenzen sollen. Laut der Stellungnahme waren diese Kontrollen Teil der Grundlage für ihre Sicherheitsbewertung.

Lebensmittelenzyme werden in der Getränkeindustrie, einschließlich Weinbereitung und Saftproduktion, breit eingesetzt, weil sie dazu beitragen können, mehr Flüssigkeit aus dem Fruchtmaterial zu lösen und Endprodukte klarer zu machen. In Europa sind EFSA-Stellungnahmen ein wichtiger Schritt dabei zu entscheiden, ob solche Verarbeitungshilfsstoffe im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Vorgaben zugelassen werden können.

Das von EFSA bewertete Enzym wird von Aspergillus niger CCTCC M 2023236 produziert, einem in der Bewertung als nicht gentechnisch verändert beschriebenen Stamm. Die Schlussfolgerung der Behörde gilt für die in der Prüfung beschriebenen spezifischen Anwendungsbedingungen.