TTB verkürzt Prüfzeiten für Formeln auf 7 Tage

16.04.2026

Das Amt teilt mit, dass Anträge für alkoholische Getränke mit erforderlicher Laborprüfung derzeit 15 Tage dauern.

Das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau teilte am Mittwoch mit, dass die Bearbeitung von Formelanträgen für Spirituosen, Malzgetränke und Wein, die keine Probenanalyse erfordern, derzeit im Median 7 Tage dauert; Formeln, die eine Laborprüfung benötigen, brauchen 15 Tage.

Die aktuelle Bearbeitungsübersicht der Behörde, aktualisiert um 7 Uhr am 15. April, zeigt, dass derzeit neue Formelanträge für Spirituosen, Malzgetränke und Wein bearbeitet werden, die am 7. April eingegangen sind. Bei Formeln, die eine Probenanalyse erfordern, bearbeitet das Amt nach eigenen Angaben Anträge vom 1. April.

Die Zahlen sind für Weingüter, Brauereien, Destillateure und Importeure relevant, die vor der Abfüllung oder dem Import von Produkten in die Vereinigten Staaten eine bundesstaatliche Formelgenehmigung benötigen. Der Zeitplan kann sich auf Markteinführungen, die Lagerplanung und die Reihenfolge weiterer Anträge auswirken, darunter auch Etikettengenehmigungen.

TTB teilte mit, dass bislang im Jahr 2026 insgesamt 7.605 Formelanträge für alkoholische Getränke eingegangen seien. Ziel des Kundenservice sei es, 85 % der Formelanträge innerhalb von 15 Tagen abzuschließen; für Formeln, die eine Probenanalyse erfordern, kommen weitere 15 Tage hinzu.

Nach Angaben des Amts werden die Bearbeitungszeiten für Formeln in Kalendertagen gemessen – vom Eingang eines Antrags bis zu seiner Genehmigung oder Ablehnung. Eingerechnet werde zudem die Zeit in der Warteschlange, gegebenenfalls die Prüfung von Proben sowie der Austausch von Korrekturen bei elektronischen Einreichungen.

Über Formulas Online eingereichte Anträge können im Konto des Antragstellers eingesehen werden; dieses sei rund um die Uhr verfügbar, so TTB. Die Behörde wies außerdem darauf hin, dass Anträge, die an oder nach dem in ihrer Übersicht genannten Datum eingereicht wurden, zwar eingegangen seien, aber noch keinem Spezialisten zugewiesen worden seien.

TTB erklärte, dass Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft werden; erneut eingereichte Anträge mit Korrekturbedarf hätten jedoch Vorrang vor neuen Einreichungen. Zudem falle für die Antragstellung über das Online-System keine Gebühr an.