Schweizer Regierung schlägt Weinimportkontingent vor, das an die Verwendung einheimischer Trauben gebunden ist

11.03.2026

Plan zielt darauf ab, die heimischen Weinerzeuger zu fördern, da die Branche mit rückläufigem Verbrauch und erhöhtem Marktdruck konfrontiert ist

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (EVD) hat eine öffentliche Anhörung zu einer vorgeschlagenen Änderung der Weinverordnung des Landes eröffnet. Die Änderung würde das Zollkontingent der Welthandelsorganisation (WTO) für Wein auf der Grundlage der von den Unternehmen gekauften und gekelterten Trauben aus Schweizer Anbau zuteilen. Mit dieser Massnahme soll die inländische Weinproduktion angesichts des rückläufigen Weinkonsums in der Schweiz unterstützt werden.

Die Konsultation folgt auf einen Runden Tisch, der am 18. August 2025 stattfand und an dem Bundesrat Guy Parmelin die wichtigsten Akteure des Schweizer Weinsektors zusammenbrachte. Zu den Teilnehmern gehörten Vertreter von Weinbauern, Winzern, Händlern und kantonalen Behörden. Die Gruppe diskutierte die Herausforderungen, vor denen der Schweizer Weinbau steht, und war sich einig, dass eine einheitliche langfristige Strategie erforderlich ist. Außerdem wurden kurzfristige Maßnahmen erörtert, die von der Branche, den Kantonen und dem Bund umgesetzt werden könnten, um dem unmittelbaren Druck des Marktes zu begegnen.

In den letzten Jahren war der Schweizer Weinsektor aufgrund der sinkenden Nachfrage mit einem schwierigen Umfeld konfrontiert. Um zur Stabilisierung des Marktes beizutragen, hat der Bund bereits jährliche Mittel in Höhe von 9 Millionen Franken für die Absatzförderung von Wein bereitgestellt. In der Wintersession 2025 bewilligte das Parlament zusätzlich 10 Millionen Franken zur Unterstützung von Strukturanpassungen in der Branche.

Die vorgeschlagene Revision der Weinverordnung sieht vor, dass das WTO-Zollkontingent der Schweiz für Weinimporte nach der Menge der eingekauften und verarbeiteten einheimischen Trauben aufgeteilt wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die mehr Trauben aus Schweizer Anbau verwenden, einen grösseren Anteil des Importkontingents erhalten. Ziel ist es, die Verwendung von einheimischen Trauben zu fördern und die Marktposition der lokalen Produzenten zu stärken.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Juni 2026. Nach Prüfung der Rückmeldungen von Interessengruppen und interessierten Kreisen wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2026 einen Entscheid fällen. Die Regierung hat erklärt, dass diese kurzfristigen Maßnahmen als Ergänzung zu einer umfassenderen langfristigen Strategie für den Schweizer Weinsektor gedacht sind.