Deutschland genehmigt Notfall-Pestizid für Weinberge

Die befristete Maßnahme richtet sich gegen die Amerikanische Rebzikade in Rebschulen und Produktionsanlagen bis zum 2. September

20.05.2026

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Deutschland genehmigt Notfall-Pestizid für Weinberge

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in Weinbergen und Rebschulen eine Notfallzulassung für Piretro Verde erteilt, um die Amerikanische Rebzikade zu bekämpfen, einen Schädling, der junge Reben schädigen und die Gesundheit von Produktionsanlagen beeinträchtigen kann.

Die Zulassung wurde nach Artikel 53 der EU-Vorschriften zum Pflanzenschutz erteilt, trat am 6. Mai in Kraft und gilt bis zum 2. September, also insgesamt 120 Tage. Die Genehmigung umfasst Flächen in Rebschulen, Mutterrebanlagen, Edelreis-Vermehrungsflächen und Ertragsweinbergen. Nach Angaben der Behörde ist die zulässige Menge auf 16.344 Liter begrenzt; damit lassen sich 250 Hektar Rebschulflächen, 20 Hektar Mutterrebanlagen, 500 Hektar Edelreis-Vermehrungsflächen und 1.500 Hektar Produktionsweinberge behandeln.

Die Entscheidung verschafft Winzern und Rebschulen in der Saison 2026 ein vorübergehendes Instrument, da sie dem Druck durch das Insekt ausgesetzt sind, das auf Deutsch als Amerikanische Rebzikade bekannt ist. Die Rebzikade ist im Weinbau problematisch, weil sie Reben schwächen und die Produktion von Pflanzenmaterial erschweren kann, insbesondere in Rebschulen, wo gesundes Ausgangsmaterial entscheidend ist.

Die Zulassung wurde vom BVL am 12. Mai über seinen Informationsdienst Pflanzenschutz bekannt gegeben. Notfallzulassungen nach Artikel 53 sind zeitlich befristet und werden eingesetzt, wenn keine geeignete Alternative zur Bewältigung einer akuten Gefahr für die Pflanzengesundheit verfügbar ist. In diesem Fall zielt die Maßnahme darauf ab, sowohl Vermehrungsmaterial als auch ertragtragende Weinberge während eines kritischen Abschnitts der Vegetationsperiode zu schützen.

Für deutsche Weinproduzenten dürfte der Schritt in diesem Jahr kurzfristig den Druck bei der Schädlingsbekämpfung mindern, zugleich macht er aber deutlich, wie schnell regulatorische Entscheidungen das Management im Weinberg prägen können, wenn der Insektendruck steigt. Die Zulassung ist auf den genannten Zeitraum und die angegebenen Flächenobergrenzen beschränkt; die Betriebe müssen sich also innerhalb der im Rahmen der Notfallmaßnahme verfügbaren festen Menge bewegen.

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